KERSTIN BOSSLET

Frau Rechtsanwältin Kerstin Bosslet ist in den Bereichen des Arbeitsrechts (kollektiv und individual), des Handels- und Gesellschaftsrechts, des IT-Rechts und in Fragen der Unternehmensnachfolge tätig.

Über Kerstin Bosslet

Bei der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechtes kann Sie auf langjährige Erfahrung in Arbeitsgerichtsprozessen sowie auch in der Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften zurückgreifen. Eine gute Beratung im Arbeitsrecht hat viel mit Taktik zu tun; daher ist es gut auch beide Seiten und Sichtweisen zu kennen. Frau Bosslet berät daher nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer, die einen Konflikt am Arbeitsplatz zu lösen haben oder gekündigt wurden.

Die Beratung von Unternehmen geht häufig Hand in Hand mit verschiedenen Rechtsbereichen. So gehört auch die Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen sowie Unternehmensgründungen zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten.

Als Fachanwältin für IT-Recht ist Frau Rechtsanwältin Bosslet zudem ein kompetenter Ansprechpartner bei der Gestaltung von Verträgen in diesen Bereich sowie bei Fragen rund um den Datenschutz.

Tätigkeitsbereiche

  • Arbeitsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • IT-Recht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensnachfolge

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth
  • Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth; Abschluss „Wirtschaftsjuristin der Universität Bayreuth“
  • Referendariat am Oberlandesgericht Bamberg
  • Tätigkeit bei der Kanzlei Spiegel Rechtsanwälte
  • Partnerin der Kanzlei Spiegel & Spiegel Rechtsanwälte
  • Erwerb des Fachanwalts für Arbeitsrecht
  • Erwerb des Fachanwalts Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Seit 2012 Partnerin der Kanzlei Bosslet & Spiegel Rechtsanwälte GbR

Kerstin BOSSLET

Fachanwältin