GRÜNDER-BERATUNG

Die Gründung eines Unternehmens oder die Nachfolgeregelung für ein bestehendes Unternehmen sind Meilensteine im Leben eines Unternehmers, die eine fundierte rechtliche Beratung erfordern. Bei Bosslet Rechtsanwälte verstehen wir die Bedeutung dieser Prozesse und sind hier, um Sie umfassend und kompetent zu unterstützen.

Gründerberatung - Bosslet Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über das Fachwissen und die Erfahrung, um Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmer in allen Phasen der Gründung und Nachfolge kompetent zu beraten und zu begleiten. Wir verstehen die Herausforderungen und Chancen, die mit diesen Prozessen verbunden sind, und setzen uns dafür ein, Ihre rechtlichen Ziele zu erreichen und Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Gründungs- und Nachfolgeberatung zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre unternehmerischen Vorhaben rechtlich abzusichern und erfolgreich umzusetzen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Gründungs- und Nachfolgeberatung:

Gründungsberatung:

Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee und begleiten sie von der Planungsphase bis zur Gründung des Unternehmens. Dies umfasst die Wahl der richtigen Rechtsform, die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, die Beantragung von Gewerbeerlaubnissen und Prüfung sonstiger Vertragswerke.

Rechtsformwahl und Gesellschaftsrecht:

Wir beraten Unternehmen bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform und unterstützen sie bei der Gründung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z.B. GmbH, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). Dabei berücksichtigen wir individuelle Bedürfnisse und rechtliche Anforderungen.

Nachfolgeberatung:

Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Planung und Umsetzung einer Nachfolgeregelung für ihr Unternehmen. Dies umfasst die rechtliche Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Unternehmensvermögen sowie die steuerliche Optimierung der Nachfolgeregelung.

Unternehmenskauf und -verkauf:

Wir begleiten Unternehmen bei der rechtlichen Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen. Dabei unterstützen wir sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Sicherung ihrer Interessen und der Vermeidung rechtlicher Risiken.

Erbschafts- und Schenkungsrecht:

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in Fragen des Erbschafts- und Schenkungsrechts und unterstützen sie bei der rechtlichen Gestaltung von Vermögensübertragungen und Unternehmensnachfolgen. Dabei stehen die steuerlichen Aspekte und die langfristige Sicherung des Unternehmens im Vordergrund.

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Gründungs- und Nachfolge-beratung:

Gründungs-beratung:

Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee und begleiten sie von der Planungsphase bis zur Gründung des Unternehmens. Dies umfasst die Wahl der richtigen Rechtsform, die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, die Beantragung von Gewerbeerlaubnissen und Prüfung sonstiger Vertragswerke.

Rechtsformwahl und Gesellschafts-recht:

Wir beraten Unternehmen bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform und unterstützen sie bei der Gründung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z.B. GmbH, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). Dabei berücksichtigen wir individuelle Bedürfnisse und rechtliche Anforderungen.

Nachfolge-beratung:

Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Planung und Umsetzung einer Nachfolgeregelung für ihr Unternehmen. Dies umfasst die rechtliche Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Unternehmensvermögen sowie die steuerliche Optimierung der Nachfolgeregelung.

Unternehmenskauf und -verkauf:

Wir begleiten Unternehmen bei der rechtlichen Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen. Dabei unterstützen wir sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Sicherung ihrer Interessen und der Vermeidung rechtlicher Risiken.

Erbschafts- und Schenkungsrecht:

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in Fragen des Erbschafts- und Schenkungsrechts und unterstützen sie bei der rechtlichen Gestaltung von Vermögensübertragungen und Unternehmensnachfolgen. Dabei stehen die steuerlichen Aspekte und die langfristige Sicherung des Unternehmens im Vordergrund.

Ihre Ansprech-partner

Ihre Ansprechpartner

CHRISTOPH BOSSLET

Fachanwalt

Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht

Kerstin BOSSLET

Fachanwältin

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht, Wirtschaftsrecht, Unternehmensnachfolge